Der Antrag versteht sich als Alternative zum Antrag Ä2 von Lucas Christoffer. Die dort beantragte generelle Festlegung auf acht Vorstandsmitglieder dürfte gegen § 9 Abs. 1 Satz 2 der Landessatzung verstoßen, wonach zur Vermeidung von Pattsituationen eine ungerade Größe des Landesvorstands angestrebt werden sollte. Daher wird vorgeschlagen, nur dann auf acht Mitglieder zu erhöhen, wenn anderenfalls bei der Wahl des Bremerhavener Mitglieds oder der weiteren Mitglieder nur noch Frauen antreten dürften. In der Sicherstellung der Teilhabemöglichkeit von männlichen Mitgliedern liegt (nur) insoweit ein sachlicher Grund vor, der eine Abweichung von der Soll-Vorschrift der Satzung rechtfertigt.
Sollten sowohl ein Sprecher als auch der Schatzmeister als auch das Mitglied unter 28 Jahren als auch das Bremerhavaner Mitglied allesamt männlich sein, wäre allerdings eine Erhöhung auf mindestens zehn Vorstandsmitglieder erforderlich, um auch bei der Wahl der weiteren Mitglieder noch einen für Männer offenen Platz bereitstellen zu können. Hiervon wird abgesehen, um eine arbeitsfähige Größe des Landesvorstands zu erhalten.
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Lucas Christoffer: