Die Regelung zum Vetorecht galt nach dem Wortlaut des Frauenstatuts auch bisher schon lediglich für die Aufstellung von Wahllisten, nicht aber für die Besetzung von Gremien wie dem Landesvorstand. Durch die Änderung des Bundesfrauenstatuts durch die BDK am 16. November ist nunmehr unmissverständlich klargestellt worden, dass eine Freigabe von Frauenplätzen für Männer bei der Besetzung von Gremienplätzen ausgeschlossen ist. Dies ist auch für die Landesverbände verbindlich.
Die Regelung des Bundesfrauenstatuts ist meines Erachtens aber nicht dahingehend zu verstehen, dass im Zweifelsfall auch offene Plätze unbesetzt bleiben müssen, um sogar für die Übergangszeit bis zur Nachwahl des Frauenplatzes die Einhaltung der Mindestquotierung zu gewährleisten. Daher schlage ich vor klarzustellen, dass die offenen Plätze trotzdem besetzt werden dürfen.
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