In der Regel brauchen Menschen, die hörgeschädigt, gehörlos sind oder nicht so schnell sprechen können, mehr Zeit um den gleichen Inhalt, wie bei einem Menschen ohne diese genannten Einschränkungen, bringen zu können. So soll eher die Chancengleichheit erhalten bleiben können.
Da es individuell schwierig ist, festzulegen, wie viel Mehrzeit angemessen wäre, sollte diese Mehrzeit nicht allgemein, sondern je nach Fall bestimmt werden können., z.B. durch Unterstützung eines/r behindertenpolitischen Sprecher*in oder eines/r Selbstvertreter*in!
Antrag LaVo: | Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands |
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Antragsteller*in: | Patrick Hennings (KV Bremen-Ost) |
Status: | Übernahme |
Eingereicht: | 21.11.2019, 11:55 |
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