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            <title>Landesmitgliederversammlung LV Bremen am 30. Nov. 2019: Änderungsanträge</title>
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                <title>Landesmitgliederversammlung LV Bremen am 30. Nov. 2019: Änderungsanträge</title>
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                        <title>Ä1 zu Die Partei als familienfreundlicher Ort</title>
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                        <author>Wilko Zicht (KV Bremen-Ost)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 13 bis 14 einfügen:</h4><div><p>familienfreundlicher gestaltet werden können (z.B. durch rotierende Termine oder Sammeltermine mit Kinderbetreuung)<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>- eine Änderung der Finanz- und Erstattungsordnung, damit Mitglieder mit Kindern, die in Gremien des Landesverbands gewählt wurden (z. B. Landesvorstand, Landesschiedsgericht, LAG-Sprecher*innen, Antrags- und Programmkommissionen), auf Antrag die Kosten für eine Kinderbetreuung erstattet bekommen. Gleiches soll auch für Mitglieder gelten, die betreuungsbedürftige Erwachsene zu versorgen haben.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Nov 2019 13:21:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
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                        <author>Wilko Zicht (KV Bremen-Ost)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/16018/amendment/22699</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5916_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 26 bis 32:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Sollte keine Frau für einen, den Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben diesbezüglich ein einmalig aufschiebendes Vetorecht nach den Regeln des Frauenstatuts § 3 Abs. 1:</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, bleibt der Platz bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf der eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt. Die Durchführung der Wahl der offenen Plätze bleibt davon unberührt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">„<em>Eine Abstimmung unter Frauen (Frauenvotum) wird auf einer Landesmitgliederversammlung auf Antrag von mindestens 3 stimmberechtigten Frauen vor der regulären Abstimmung … durchgeführt…“</em></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Regelung zum Vetorecht galt nach dem Wortlaut des Frauenstatuts auch bisher schon lediglich für die Aufstellung von Wahllisten, nicht aber für die Besetzung von Gremien wie dem Landesvorstand. Durch die Änderung des Bundesfrauenstatuts durch die BDK am 16. November ist nunmehr unmissverständlich klargestellt worden, dass eine Freigabe von Frauenplätzen für Männer bei der Besetzung von Gremienplätzen ausgeschlossen ist. Dies ist auch für die Landesverbände verbindlich.</p>
<p>Die Regelung des Bundesfrauenstatuts ist meines Erachtens aber nicht dahingehend zu verstehen, dass im Zweifelsfall auch offene Plätze unbesetzt bleiben müssen, um sogar für die Übergangszeit bis zur Nachwahl des Frauenplatzes die Einhaltung der Mindestquotierung zu gewährleisten. Daher schlage ich vor klarzustellen, dass die offenen Plätze trotzdem besetzt werden dürfen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Nov 2019 13:10:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Wahlordnung_fuer_die_Wahl_des_Landesvorstands-38320/22698</link>
                        <author>Wilko Zicht (KV Bremen-Ost)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Wahlordnung_fuer_die_Wahl_des_Landesvorstands-38320/22698</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5916_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3:</h4><div><p>(1) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die LMV beschließt eine Besetzung des Landesvorstandes mit</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der zu wählende Landesvorstand besteht vorbehaltlich Absatz 5 aus</ins> sieben Personen. Er setzt sich zusammen aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, der/dem </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 21 bis 24:</h4><div><p>unter 28 Jahren nicht gewählt werden, bleiben diese Plätze bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf der eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(5) Steht für die Wahl des Bremerhavener Mitglieds oder der weiteren Vorstandsmitglieder aufgrund der Mindestquotierung kein offener Platz zur Verfügung, besteht der zu wählende Landesvorstand abweichend von Absatz 1 aus acht Mitgliedern.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Frauen stellen mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Für intergeschlechtliche Menschen gelten keine Einschränkungen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Antrag versteht sich als Alternative zum Antrag Ä2 von Lucas Christoffer. Die dort beantragte generelle Festlegung auf acht Vorstandsmitglieder dürfte gegen § 9 Abs. 1 Satz 2 der Landessatzung verstoßen, wonach zur Vermeidung von Pattsituationen eine ungerade Größe des Landesvorstands angestrebt werden sollte. Daher wird vorgeschlagen, nur dann auf acht Mitglieder zu erhöhen, wenn anderenfalls bei der Wahl des Bremerhavener Mitglieds oder der weiteren Mitglieder nur noch Frauen antreten dürften. In der Sicherstellung der Teilhabemöglichkeit von männlichen Mitgliedern liegt (nur) insoweit ein sachlicher Grund vor, der eine Abweichung von der Soll-Vorschrift der Satzung rechtfertigt.</p>
<p>Sollten sowohl ein Sprecher als auch der Schatzmeister als auch das Mitglied unter 28 Jahren als auch das Bremerhavaner Mitglied allesamt männlich sein, wäre allerdings eine Erhöhung auf mindestens zehn Vorstandsmitglieder erforderlich, um auch bei der Wahl der weiteren Mitglieder noch einen für Männer offenen Platz bereitstellen zu können. Hiervon wird abgesehen, um eine arbeitsfähige Größe des Landesvorstands zu erhalten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Nov 2019 12:54:22 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/16019/amendment/22427</link>
                        <author>David Lukaßen (KV Bremerhaven)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/16019/amendment/22427</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5916_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 15 bis 17:</h4><div><p>die Wahl der/des Landesschatzmeister*in an. Im Anschluss erfolgt die Wahl des Mitgliedes unter 28 Jahren und folgend<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">,</del> des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">vom KV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">von der KMV</ins> Bremerhaven vorgeschlagen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">en</ins> Mitglieds, sofern das Kriterium nicht schon nach der Wahl der ersten drei Plätze </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 20 bis 22:</h4><div><p>(4) Sollte die vom KV Bremerhaven vorgeschlagene Person und/oder das Mitglied unter 28 Jahren nicht gewählt werden, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bleiben</ins> diese Plätze <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">für die Wahl</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf</ins> der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">weiteren Vorstandsmitglieder freigegeben</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Besonderheit des Landes Bremen als Land mit zwei Kommunen hat dazu geführt, dass wir seit langem die Regelung haben, dass ein Mitglied aus Bremerhaven dem LaVo angehört. Der LaVo ist sehr stark von stadtbremischen Themen geprägt, hier hat es sich bewährt, dass stest ein Mitglied aus Bremerhaven dem LaVo angehört, die entsprechenden Themen einbringt und bei vielen Themen auf die Besonderheiten in Bremerhaven eingehen kann. Das jeweilige Mitglied ist Bindeglied nach Bremerhaven und Bremen zugleich.</p>
<p>Die KMV in Bremerhaven gibt ein Votum, die LMV ist dann jedoch frei, ob sie diesem folgt oder nicht. Bislang hat die LMV zwar stets ein Mitglied aus Bremerhaven gewählt, die Wahlordnug öffnet in der vorliegenden Form aber die Möglichkeit, dass, sollte niemand aus Bremerhaven antreten oder gewählt werden, dieser Platz direkt freigegeben wird. Diesen Bruch mit dem bisherigen Verfahren sollten wir vermeiden. Wenn auch nur eine theoretische Möglichkeit würde dies die beiden Städte trennen und die Zusammenarbeit deutlich erschweren.</p>
<p>Zugleich sollte die zwingende Festlegung bei der Wahl auf eine mit Votum vom KV Bremerhaven ausgestatte Person gestrichen werden. Die LMV ist frei in ihrer Entscheidung, wen sie in den LaVo wählt. Zwar wurde bisher immer eine von der KMV nominierte Person gewählt und ist auch als einzige angetreten, doch kann die KMV hier kein Vetorecht gegenüber der LMV haben.</p>
<p>Sollte der Änderung hinsichtlich des zwingenden Vorschlags des KV nicht gefolgt werden, müsste dann zumindest die Formulierung &quot;vom KV&quot; in Zeile 16 auf &quot;von der KMV&quot; geändert werden. Der Vorstand kann hier m.E. nicht ein Votum des KMV ersetzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 24 Nov 2019 09:07:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä2 zu Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Wahlordnung_fuer_die_Wahl_des_Landesvorstands-38320/22266</link>
                        <author>Lucas Christoffer (KV Bremen-Mitte)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Wahlordnung_fuer_die_Wahl_des_Landesvorstands-38320/22266</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5916_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3:</h4><div><p>(1) Die LMV beschließt eine Besetzung des Landesvorstandes mit <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">sieben</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">acht</ins> Personen. Er setzt sich zusammen aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, der/dem </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Sofern sowohl für den offenen Sprecher*innenplatz, als Schatzmeister, als Vorstandsmitglied unter 28 Jahren und als vom KV Bremerhaven vorgeschlagenes Vorstandsmitglied ein männlicher Kandidat gewählt wird, ist bei einer Anzahl von insgesamt sieben Vorstandsmitgliedern eine Mindestquotierung nicht mehr möglich. Sollte dieser Fall eintreffen, so würde entweder gegen das Frauenstatut verstoßen werden oder die vom KV Bremerhaven nominierte männliche Person könnte nicht gewählt werden. Bei einer Anzahl von acht Vorstandsmitgliedern ist eine Mindestquotierung in jedem Fall möglich, zugleich bleibt der Landesvorstand in einer arbeitsfähigen Größe.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 15:05:45 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Umsetzung des Leitfadens der Bundespartei zur Barrierefreiheit auf Landesebene, hier insbesondere Umsetzung der Barrierefreiheit auch für Hörgeschädigte und Gehörlose.</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15540/amendment/22264</link>
                        <author>Lucas Christoffer (KV Bremen-Mitte)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15540/amendment/22264</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 8 bis 10 einfügen:</h4><div><p>Gebärdensprachdolmetscher*innen begleitet<br>werden können!<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"> Der Bedarfsfall ist in der Einladung zur jeweiligen Versammlung abzufragen.</ins><br>Darüber hinaus, wenn es den Bedarf gibt, muss der Barriereabbau für </p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Erfolgt mündlich.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 14:55:06 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15500/amendment/22254</link>
                        <author>Patrick Hennings (KV Bremen-Ost)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15500/amendment/22254</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5916_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 51 bis 52 einfügen:</h4><div><p>der Landesvorstandssprecher*innen und des/der Schatzmeister*in und drei Minuten für die weiteren Plätze vor.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br>Für den Fall, dass sich ein/e Kandidat*in bewirbt, die/der hörbehindert oder gehörlos ist oder aus sonstigen Gründen der Behinderung nicht so schnell sprechen kann, kann die Redezeit in angemessener Weise auf über drei oder sieben Minuten verlängert werden.</ins></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>In der Regel brauchen Menschen, die hörgeschädigt, gehörlos sind oder nicht so schnell sprechen können, mehr Zeit um den gleichen Inhalt, wie bei einem Menschen ohne diese genannten Einschränkungen, bringen zu können. So soll eher die Chancengleichheit erhalten bleiben können.<br>
Da es individuell schwierig ist, festzulegen, wie viel Mehrzeit angemessen wäre, sollte diese Mehrzeit nicht allgemein, sondern je nach Fall bestimmt werden können., z.B. durch Unterstützung eines/r behindertenpolitischen Sprecher*in oder eines/r Selbstvertreter*in!</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 11:55:22 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>