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            <title>Landesmitgliederversammlung LV Bremen am 30. Nov. 2019: Alles</title>
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                <title>Landesmitgliederversammlung LV Bremen am 30. Nov. 2019: Alles</title>
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                        <title>Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 11.11.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die LMV beschließt eine Besetzung des Landesvorstandes mit sieben Personen. Er setzt sich zusammen aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, der/dem Landesschatzmeister*in und weiteren Landesvorstandsmitgliedern. Unter den Mitgliedern des Landesvorstandes sollte ein Mitglied aus Bremerhaven sein, das vom KV Bremerhaven vorgeschlagen wird, sowie mindestens ein Mitglied unter 28 Jahren. Die Sprecher*innen und die/der Landesschatzmeister*in sind in je gesonderten Wahlgängen zu wählen, ebenso das Mitglied aus Bremerhaven, sowie das Mitglied unter 28 Jahren, sofern das Kriterium nicht schon nach der Wahl der ersten drei Plätze (geschäftsführender Landesvorstand) erfüllt sein sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in Blöcken gewählt (siehe §7).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Zunächst erfolgt die Besetzung des den Frauen vorbehaltenen Sprecherinnenplatzes. Für die darauffolgende Besetzung des zweiten Sprecher*innenplatzes können Frauen und Männer kandidieren. Daran schließt sich die Wahl der/des Landesschatzmeister*in an. Im Anschluss erfolgt die Wahl des Mitgliedes unter 28 Jahren und folgend des von der KMV Bremerhaven vorgeschlagenen Mitglieds, sofern das Kriterium nicht schon nach der Wahl der ersten drei Plätze (geschäftsführender Landesvorstand) erfüllt sein sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hierauf folgt die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Sollte die vom KV Bremerhaven vorgeschlagene Person und/oder das Mitglied unter 28 Jahren nicht gewählt werden, bleiben diese Plätze bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf der eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Frauen stellen mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Für intergeschlechtliche Menschen gelten keine Einschränkungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vetorecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, bleibt der Platz bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf der eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt. Die Durchführung der Wahl der offenen Plätze bleibt davon unberührt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Geheime Abstimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahlen der Vorstandsmitglieder müssen nach § 15(2) Parteiengesetz geheim erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Gültige Stimmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen der/des Mitglieds erkennen lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen ”Enthaltung” oder ein Querstrich vermerkt ist, werden als gültige Stimmen - als Enthaltungen - mitgewertet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Vorstellung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zur Wahl sind alle Mitglieder zugelassen, die vor Eröffnung der Kandidat*innenvorstellung für den jeweiligen Platz ihre Kandidatur eingereicht oder erklärt haben oder von der Versammlung vorgeschlagen wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Kandidat*innenvorstellung zu jeder Wahl erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Jede*r Kandidat*in hat die Gelegenheit, sich in angemessener Zeit der Versammlung vorzustellen, und zwar vor der Wahl des Platzes, für den sie/er kandidiert. Das Präsidium schlägt hierfür jeweils sieben Minuten für die Plätze der Landesvorstandssprecher*innen und des/der Schatzmeister*in und drei Minuten für die weiteren Plätze vor.<br>
Für den Fall, dass sich ein/e Kandidat*in bewirbt, die/der hörbehindert oder gehörlos ist oder aus sonstigen Gründen der Behinderung nicht so schnell sprechen kann, kann die Redezeit in angemessener Weise auf über drei oder sieben Minuten verlängert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Während der Vorstellung der Kandidat*innen können bei der Versammlungsleitung schriftlich Fragen an die Kandidat*innen oder Meinungsäußerungen abgegeben werden (Name, Kreisverband, Frage/Meinungsäußerung). Das Präsidium verliest die gezogene Fragen/Meinungsäußerungen. Die Fragen/Meinungsäußerungen richten sich immer an alle Kandidat*innen des Wahlgangs. Die Versammlungsleitung kann vorschlagen, die Zahl der Fragen/Meinungsäußerungen zu begrenzen. Zur Beantwortung aller Fragen stehen jeder/jedem Kandidat*in drei Minuten zur Verfügung. Die Kandidat*innen antworten in umgekehrter alphabetischer Reihenfolge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Einzelwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit, d.h. mehr als 50 Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen, einschließlich der Enthaltungen, erhält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ist dies bei keine*r Bewerber*in der Fall, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen statt. Hier entscheidet die einfache Mehrheit, d.h. die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen exklusive der Enthaltungen. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl neu eröffnet. Erreicht keine Kandidat*in die erforderliche Mehrheit, wird die Wahl ebenfalls neu eröffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Blockwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei Blockwahlen wird mit dem Frauenblock begonnen. Es folgt der offene Block.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Alle Mitglieder haben pro Wahlgang so viele Stimmen, wie Plätze zu besetzen sind. Das Kumulieren der Stimmen auf eine Person ist unzulässig. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit bezogen auf die abgegebenen gültigen Stimmzettel erreicht. Wenn keine*r der Kandidat*innen diese absolute Mehrheit erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im Falle eines zweiten Wahlgangs stehen die Kandidat*innen zur Wahl, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Die Anzahl dieser Kandidat*innen darf maximal doppelt so groß sein wie die Zahl der noch zu besetzenden Plätze.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei einem zweiten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr Personen die erforderliche Mehrheit, als Ämter zu vergeben sind, sind die Personen mit den meisten Stimmen gewählt. Erreicht keine Kandidat*in die erforderliche Mehrheit, so wird die Wahl neu eröffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Abweichung im Einzelfall</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von dieser Wahlordnung kann im Einzelfall mit einer 2/3 Mehrheit der gültigen Stimmen abgewichen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 29 Nov 2019 18:11:35 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 11.11.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die LMV beschließt eine Besetzung des Landesvorstandes mit sieben Personen. Er setzt sich zusammen aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, der/dem Landesschatzmeister*in und weiteren Landesvorstandsmitgliedern. Unter den Mitgliedern des Landesvorstandes sollte ein Mitglied aus Bremerhaven sein, das vom KV Bremerhaven vorgeschlagen wird, sowie mindestens ein Mitglied unter 28 Jahren. Die Sprecher*innen und die/der Landesschatzmeister*in sind in je gesonderten Wahlgängen zu wählen, ebenso das Mitglied aus Bremerhaven, sowie das Mitglied unter 28 Jahren, sofern das Kriterium nicht schon nach der Wahl der ersten drei Plätze (geschäftsführender Landesvorstand) erfüllt sein sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in Blöcken gewählt (siehe §7).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Zunächst erfolgt die Besetzung des den Frauen vorbehaltenen Sprecherinnenplatzes. Für die darauffolgende Besetzung des zweiten Sprecher*innenplatzes können Frauen und Männer kandidieren. Daran schließt sich die Wahl der/des Landesschatzmeister*in an. Im Anschluss erfolgt die Wahl des Mitgliedes unter 28 Jahren und folgend, des vom KV Bremerhaven vorgeschlagen Mitglieds, sofern das Kriterium nicht schon nach der Wahl der ersten drei Plätze (geschäftsführender Landesvorstand) erfüllt sein sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hierauf folgt die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Sollte die vom KV Bremerhaven vorgeschlagene Person und/oder das Mitglied unter 28 Jahren nicht gewählt werden, werden diese Plätze für die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder freigegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Frauen stellen mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Für intergeschlechtliche Menschen gelten keine Einschränkungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vetorecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, bleibt der Platz bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf der eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt. Die Durchführung der Wahl der offenen Plätze bleibt davon unberührt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Geheime Abstimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahlen der Vorstandsmitglieder müssen nach § 15(2) Parteiengesetz geheim erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Gültige Stimmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen der/des Mitglieds erkennen lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen ”Enthaltung” oder ein Querstrich vermerkt ist, werden als gültige Stimmen - als Enthaltungen - mitgewertet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Vorstellung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zur Wahl sind alle Mitglieder zugelassen, die vor Eröffnung der Kandidat*innenvorstellung für den jeweiligen Platz ihre Kandidatur eingereicht oder erklärt haben oder von der Versammlung vorgeschlagen wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Kandidat*innenvorstellung zu jeder Wahl erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Jede*r Kandidat*in hat die Gelegenheit, sich in angemessener Zeit der Versammlung vorzustellen, und zwar vor der Wahl des Platzes, für den sie/er kandidiert. Das Präsidium schlägt hierfür jeweils sieben Minuten für die Plätze der Landesvorstandssprecher*innen und des/der Schatzmeister*in und drei Minuten für die weiteren Plätze vor.<br>
Für den Fall, dass sich ein/e Kandidat*in bewirbt, die/der hörbehindert oder gehörlos ist oder aus sonstigen Gründen der Behinderung nicht so schnell sprechen kann, kann die Redezeit in angemessener Weise auf über drei oder sieben Minuten verlängert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Während der Vorstellung der Kandidat*innen können bei der Versammlungsleitung schriftlich Fragen an die Kandidat*innen oder Meinungsäußerungen abgegeben werden (Name, Kreisverband, Frage/Meinungsäußerung). Das Präsidium verliest die gezogene Fragen/Meinungsäußerungen. Die Fragen/Meinungsäußerungen richten sich immer an alle Kandidat*innen des Wahlgangs. Die Versammlungsleitung kann vorschlagen, die Zahl der Fragen/Meinungsäußerungen zu begrenzen. Zur Beantwortung aller Fragen stehen jeder/jedem Kandidat*in drei Minuten zur Verfügung. Die Kandidat*innen antworten in umgekehrter alphabetischer Reihenfolge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Einzelwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit, d.h. mehr als 50 Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen, einschließlich der Enthaltungen, erhält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ist dies bei keine*r Bewerber*in der Fall, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen statt. Hier entscheidet die einfache Mehrheit, d.h. die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen exklusive der Enthaltungen. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl neu eröffnet. Erreicht keine Kandidat*in die erforderliche Mehrheit, wird die Wahl ebenfalls neu eröffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Blockwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei Blockwahlen wird mit dem Frauenblock begonnen. Es folgt der offene Block.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Alle Mitglieder haben pro Wahlgang so viele Stimmen, wie Plätze zu besetzen sind. Das Kumulieren der Stimmen auf eine Person ist unzulässig. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit bezogen auf die abgegebenen gültigen Stimmzettel erreicht. Wenn keine*r der Kandidat*innen diese absolute Mehrheit erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im Falle eines zweiten Wahlgangs stehen die Kandidat*innen zur Wahl, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Die Anzahl dieser Kandidat*innen darf maximal doppelt so groß sein wie die Zahl der noch zu besetzenden Plätze.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei einem zweiten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr Personen die erforderliche Mehrheit, als Ämter zu vergeben sind, sind die Personen mit den meisten Stimmen gewählt. Erreicht keine Kandidat*in die erforderliche Mehrheit, so wird die Wahl neu eröffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Abweichung im Einzelfall</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von dieser Wahlordnung kann im Einzelfall mit einer 2/3 Mehrheit der gültigen Stimmen abgewichen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 29 Nov 2019 17:56:56 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
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                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 11.11.2019)</author>
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                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 1 Landesvorstand</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Die LMV beschließt eine Besetzung des Landesvorstandes mit sieben Personen. Er setzt sich zusammen aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, der/dem Landesschatzmeister*in und weiteren Landesvorstandsmitgliedern. Unter den Mitgliedern des Landesvorstandes sollte ein Mitglied aus Bremerhaven sein, das vom KV Bremerhaven vorgeschlagen wird, sowie mindestens ein Mitglied unter 28 Jahren. Die Sprecher*innen und die/der Landesschatzmeister*in sind in je gesonderten Wahlgängen zu wählen, ebenso das Mitglied aus Bremerhaven, sowie das Mitglied unter 28 Jahren, sofern das Kriterium nicht schon nach der Wahl der ersten drei Plätze (geschäftsführender Landesvorstand) erfüllt sein sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die weiteren Vorstandsmitglieder werden in Blöcken gewählt (siehe §7).</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Zunächst erfolgt die Besetzung des den Frauen vorbehaltenen Sprecherinnenplatzes. Für die darauffolgende Besetzung des zweiten Sprecher*innenplatzes können Frauen und Männer kandidieren. Daran schließt sich die Wahl der/des Landesschatzmeister*in an. Im Anschluss erfolgt die Wahl des Mitgliedes unter 28 Jahren und folgend, des vom KV Bremerhaven vorgeschlagen Mitglieds, sofern das Kriterium nicht schon nach der Wahl der ersten drei Plätze (geschäftsführender Landesvorstand) erfüllt sein sollte.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Hierauf folgt die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Sollte die vom KV Bremerhaven vorgeschlagene Person und/oder das Mitglied unter 28 Jahren nicht gewählt werden, werden diese Plätze für die Wahl der weiteren Vorstandsmitglieder freigegeben.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(5) Frauen stellen mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(6) Für intergeschlechtliche Menschen gelten keine Einschränkungen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 2 Vetorecht</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Sollte keine Frau für einen, den Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben diesbezüglich ein einmalig aufschiebendes Vetorecht nach den Regeln des Frauenstatuts § 3 Abs. 1:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>„<em>Eine Abstimmung unter Frauen (Frauenvotum) wird auf einer Landesmitgliederversammlung auf Antrag von mindestens 3 stimmberechtigten Frauen vor der regulären Abstimmung … durchgeführt…“</em></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 3 Geheime Abstimmung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Wahlen der Vorstandsmitglieder müssen nach § 15(2) Parteiengesetz geheim erfolgen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 4 Gültige Stimmen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Alle Stimmen sind gültig, die zweifelsfrei den Willen der/des Mitglieds erkennen lassen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Leere Stimmzettel und Stimmzettel, auf denen ”Enthaltung” oder ein Querstrich vermerkt ist, werden als gültige Stimmen - als Enthaltungen - mitgewertet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 5 Vorstellung</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Zur Wahl sind alle Mitglieder zugelassen, die vor Eröffnung der Kandidat*innenvorstellung für den jeweiligen Platz ihre Kandidatur eingereicht oder erklärt haben oder von der Versammlung vorgeschlagen wurden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Die Kandidat*innenvorstellung zu jeder Wahl erfolgt in alphabetischer Reihenfolge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Jede*r Kandidat*in hat die Gelegenheit, sich in angemessener Zeit der Versammlung vorzustellen, und zwar vor der Wahl des Platzes, für den sie/er kandidiert. Das Präsidium schlägt hierfür jeweils sieben Minuten für die Plätze der Landesvorstandssprecher*innen und des/der Schatzmeister*in und drei Minuten für die weiteren Plätze vor.<br>
Für den Fall, dass sich ein/e Kandidat*in bewirbt, die/der hörbehindert oder gehörlos ist oder aus sonstigen Gründen der Behinderung nicht so schnell sprechen kann, kann die Redezeit in angemessener Weise auf über drei oder sieben Minuten verlängert werden.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(4) Während der Vorstellung der Kandidat*innen können bei der Versammlungsleitung schriftlich Fragen an die Kandidat*innen oder Meinungsäußerungen abgegeben werden (Name, Kreisverband, Frage/Meinungsäußerung). Das Präsidium verliest die gezogene Fragen/Meinungsäußerungen. Die Fragen/Meinungsäußerungen richten sich immer an alle Kandidat*innen des Wahlgangs. Die Versammlungsleitung kann vorschlagen, die Zahl der Fragen/Meinungsäußerungen zu begrenzen. Zur Beantwortung aller Fragen stehen jeder/jedem Kandidat*in drei Minuten zur Verfügung. Die Kandidat*innen antworten in umgekehrter alphabetischer Reihenfolge.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 6 Einzelwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer die absolute Mehrheit, d.h. mehr als 50 Prozent aller abgegebenen gültigen Stimmen, einschließlich der Enthaltungen, erhält.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Ist dies bei keine*r Bewerber*in der Fall, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidat*innen mit den meisten Stimmen statt. Hier entscheidet die einfache Mehrheit, d.h. die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen exklusive der Enthaltungen. Bei Stimmengleichheit wird die Wahl neu eröffnet. Erreicht keine Kandidat*in die erforderliche Mehrheit, wird die Wahl ebenfalls neu eröffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 7 Blockwahlen</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(1) Bei Blockwahlen wird mit dem Frauenblock begonnen. Es folgt der offene Block.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(2) Alle Mitglieder haben pro Wahlgang so viele Stimmen, wie Plätze zu besetzen sind. Das Kumulieren der Stimmen auf eine Person ist unzulässig. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit bezogen auf die abgegebenen gültigen Stimmzettel erreicht. Wenn keine*r der Kandidat*innen diese absolute Mehrheit erreicht, findet ein zweiter Wahlgang statt.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>(3) Im Falle eines zweiten Wahlgangs stehen die Kandidat*innen zur Wahl, die im ersten Wahlgang die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten. Die Anzahl dieser Kandidat*innen darf maximal doppelt so groß sein wie die Zahl der noch zu besetzenden Plätze.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Bei einem zweiten Wahlgang entscheidet die einfache Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Erhalten mehr Personen die erforderliche Mehrheit, als Ämter zu vergeben sind, sind die Personen mit den meisten Stimmen gewählt. Erreicht keine Kandidat*in die erforderliche Mehrheit, so wird die Wahl neu eröffnet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p><strong>§ 8 Abweichung im Einzelfall</strong></p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Von dieser Wahlordnung kann im Einzelfall mit einer 2/3 Mehrheit der gültigen Stimmen abgewichen werden.</p></div></div><h2>Begründung</h2>]]></description>
                        <pubDate>Fri, 29 Nov 2019 17:56:04 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä5 zu Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Wahlordnung_fuer_die_Wahl_des_Landesvorstands-38320/22698?commentId=1663#comm1663</link>
                        <author>Lucas Christoffer</author>
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                        <description><![CDATA[Klingt sinnvoll. Ich denke ich werde den Änderungsantrag Ä2 zurückziehen. ]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Nov 2019 17:52:25 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Tätigkeitsbericht 2017-2019</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Taetigkeitsbericht_2017-2019-50510</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 25.11.2019)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Taetigkeitsbericht_2017-2019-50510</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/lmv20191130-hb/Taetigkeitsbericht_2017-2019-50510/embeddedpdf?file=%2Flmv20191130-hb%2FTaetigkeitsbericht_2017-2019-50510%2Fviewpdf%3FsectionId%3D5924"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Nov 2019 17:43:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Rechenschaftsbericht</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Rechenschaftsbericht-22960</link>
                        <author>Landesvorstand (beschlossen am: 25.11.2019)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Rechenschaftsbericht-22960</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/lmv20191130-hb/Rechenschaftsbericht-22960/embeddedpdf?file=%2Flmv20191130-hb%2FRechenschaftsbericht-22960%2Fviewpdf%3FsectionId%3D5924"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Nov 2019 13:53:01 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Umsetzung des Leitfadens der Bundespartei zur Barrierefreiheit auf Landesebene, hier insbesondere Umsetzung der Barrierefreiheit auch für Hörgeschädigte und Gehörlose.</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Umsetzung_des_Leitfadens_der_Bundespartei_zur_Barrierefreiheit_auf_Lan-15747</link>
                        <author>Patrick Hennings (KV Bremen Ost)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Umsetzung_des_Leitfadens_der_Bundespartei_zur_Barrierefreiheit_auf_Lan-15747</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Landesmitgliederversammlung von Bündnis 90/Die Grünen Bremen möge beschliessen, dass<br>
auch hörgeschädigte und gehörlose Mitglieder*innen und Interessent*innen im Bedarfsfall<br>
grundsätzlich auf Landesmitgliederversammlungen und auf Versammlungen im Namen unserer<br>
Landespartei mit Schriftdolmetscher*innen und/oder Gebärdensprachdolmetscher*innen begleitet<br>
werden können! Der Bedarfsfall ist in der Einladung zur jeweiligen Versammlung abzufragen.<br>
Darüber hinaus, wenn es den Bedarf gibt, muss der Barriereabbau für Hörgeschädigte und<br>
Gehörlose auch auf Kreisverbandsebene gewährleistet werden.<br>
Sollte es auf der Ebene der Kreisverbände aus finanziellen Möglichkeiten nicht möglich sein, dann<br>
soll der Landesvorstand nach Lösungsmöglichkeiten gemeinsam mit dem Bundesvorstand<br>
suchen.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Als inklusive Partei ist für uns die maximal mögliche Vielfalt selbstverständlich, auch innerhalb der<br>
Partei!<br>
Es gibt schon seit 2014 einen Leitfaden zur Barrierefreiheit unserer Bundespartei. Dieser empfiehlt<br>
den Landesverbänden die Umsetzung diesen Leitfaden, auch für Hörgeschädigte und Gehörlose!<br>
Dank diesen Leitfadens konnten bisher auf den BDK’s und innerhalb der BAG’en Hörgeschädigte<br>
und Gehörlose uneingeschränkt und deshalb optimal mitarbeiten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Nov 2019 13:42:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Die Partei als familienfreundlicher Ort</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Die_Partei_als_familienfreundlicher_Ort-40001</link>
                        <author>Katharina Sonntag (KV Bremen-Mitte)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Die_Partei_als_familienfreundlicher_Ort-40001</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LMV möge beschließen, dass der Landesvorstand eine Arbeitsgruppe &quot;Familie&quot; ins Leben ruft, die ein Konzept &quot;Partei als familiärer Ort&quot; ausarbeitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umsetzungsschritte zum Konzept sollen dabei sein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- eine Mitgliederbefragung, die die Sitzungstermine und Uhrzeiten von den einzelnen Ebenen evaluiert</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- eine Prüfung, ob und wie LMVen in Zukunft per Livestream übertragen werden können</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Parteiveranstaltungskonzepte und Aktionsideen auszuarbeiten, die Kinder auch aktiv mit einbeziehen (z.B. Radtouren, Müll sammeln, Sommerfeste)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung zu LMVen zu organisieren, zu denen Kinder gerne gehen und sich auf Parteitage freuen können</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- eine Evaluation gemeinsam mit den LAGen, ob und wie die Sitzungen familienfreundlicher gestaltet werden können (z.B. durch rotierende Termine oder Sammeltermine mit Kinderbetreuung)<br><br>
- eine Änderung der Finanz- und Erstattungsordnung, damit Mitglieder mit Kindern, die in Gremien des Landesverbands gewählt wurden (z. B. Landesvorstand, Landesschiedsgericht, LAG-Sprecher*innen, Antrags- und Programmkommissionen), auf Antrag die Kosten für eine Kinderbetreuung erstattet bekommen. Gleiches soll auch für Mitglieder gelten, die betreuungsbedürftige Erwachsene zu versorgen haben.</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schon lange haben wir uns als Partei auf die Fahnen geschrieben, familienfreundlich zu sein. Zwischen Anspruch und Realität gibt es aber oftmals eine Lücke. Diese wollen wir mit diesem Antrag versuchen zu schließen. Unser Anspruch sollte nicht nur auf dem Papier sein, dass Parteiengagement, Familie und Beruf nicht in Konkurrenz zueinanderstehen, wir wollen auch als Partei familienfreundlicher werden und so das Engagement und den Zusammenhalt der Partei stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lange Sitzungen am Abend, mangelnde Bekanntheit über Kinderbetreuungsangeboten, aber auch die grundsätzliche Kultur, dass Kinder bei uns in der Partei selten ausdrücklich willkommen sind. All dies sind Hindernisse für Eltern an Veranstaltungen teilzunehmen und mehr Verantwortung zu übernehmen, obwohl sie dies vielleicht möchten. Ehrenamtliches Engagement in der Partei ist uns allen wichtig. Zeit, dass wir einen großen Schritt dahin machen, es allen zu ermöglichen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Thu, 28 Nov 2019 11:25:30 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä1 zu Die Partei als familienfreundlicher Ort</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15758/amendment/22701</link>
                        <author>Wilko Zicht (KV Bremen-Ost)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15758/amendment/22701</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5911_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 13 bis 14 einfügen:</h4><div><p>familienfreundlicher gestaltet werden können (z.B. durch rotierende Termine oder Sammeltermine mit Kinderbetreuung)<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>- eine Änderung der Finanz- und Erstattungsordnung, damit Mitglieder mit Kindern, die in Gremien des Landesverbands gewählt wurden (z. B. Landesvorstand, Landesschiedsgericht, LAG-Sprecher*innen, Antrags- und Programmkommissionen), auf Antrag die Kosten für eine Kinderbetreuung erstattet bekommen. Gleiches soll auch für Mitglieder gelten, die betreuungsbedürftige Erwachsene zu versorgen haben.</ins></p></div></div></section>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Nov 2019 13:21:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä4 zu Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/16018/amendment/22699</link>
                        <author>Wilko Zicht (KV Bremen-Ost)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/16018/amendment/22699</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5916_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 26 bis 32:</h4><div><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(1) Sollte keine Frau für einen, den Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, entscheidet die Wahlversammlung über das weitere Verfahren. Die Frauen der Wahlversammlung haben diesbezüglich ein einmalig aufschiebendes Vetorecht nach den Regeln des Frauenstatuts § 3 Abs. 1:</p><p class="inserted" style="color:#008000;text-decoration:underline;">(1) Sollte keine Frau für einen den Frauen zustehenden Platz kandidieren bzw. gewählt werden, bleibt der Platz bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf der eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt. Die Durchführung der Wahl der offenen Plätze bleibt davon unberührt.</p><p class="deleted" style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">„<em>Eine Abstimmung unter Frauen (Frauenvotum) wird auf einer Landesmitgliederversammlung auf Antrag von mindestens 3 stimmberechtigten Frauen vor der regulären Abstimmung … durchgeführt…“</em></p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Regelung zum Vetorecht galt nach dem Wortlaut des Frauenstatuts auch bisher schon lediglich für die Aufstellung von Wahllisten, nicht aber für die Besetzung von Gremien wie dem Landesvorstand. Durch die Änderung des Bundesfrauenstatuts durch die BDK am 16. November ist nunmehr unmissverständlich klargestellt worden, dass eine Freigabe von Frauenplätzen für Männer bei der Besetzung von Gremienplätzen ausgeschlossen ist. Dies ist auch für die Landesverbände verbindlich.</p>
<p>Die Regelung des Bundesfrauenstatuts ist meines Erachtens aber nicht dahingehend zu verstehen, dass im Zweifelsfall auch offene Plätze unbesetzt bleiben müssen, um sogar für die Übergangszeit bis zur Nachwahl des Frauenplatzes die Einhaltung der Mindestquotierung zu gewährleisten. Daher schlage ich vor klarzustellen, dass die offenen Plätze trotzdem besetzt werden dürfen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Nov 2019 13:10:36 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä5 zu Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Wahlordnung_fuer_die_Wahl_des_Landesvorstands-38320/22698</link>
                        <author>Wilko Zicht (KV Bremen-Ost)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Wahlordnung_fuer_die_Wahl_des_Landesvorstands-38320/22698</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5916_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 2 bis 3:</h4><div><p>(1) <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">Die LMV beschließt eine Besetzung des Landesvorstandes mit</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">Der zu wählende Landesvorstand besteht vorbehaltlich Absatz 5 aus</ins> sieben Personen. Er setzt sich zusammen aus zwei gleichberechtigten Sprecher*innen, der/dem </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 21 bis 24:</h4><div><p>unter 28 Jahren nicht gewählt werden, bleiben diese Plätze bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf der eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt.<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;"><br><br>(5) Steht für die Wahl des Bremerhavener Mitglieds oder der weiteren Vorstandsmitglieder aufgrund der Mindestquotierung kein offener Platz zur Verfügung, besteht der zu wählende Landesvorstand abweichend von Absatz 1 aus acht Mitgliedern.</ins></p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(5)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(6)</ins> Frauen stellen mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder.</p><p><del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">(6)</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">(7)</ins> Für intergeschlechtliche Menschen gelten keine Einschränkungen.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Der Antrag versteht sich als Alternative zum Antrag Ä2 von Lucas Christoffer. Die dort beantragte generelle Festlegung auf acht Vorstandsmitglieder dürfte gegen § 9 Abs. 1 Satz 2 der Landessatzung verstoßen, wonach zur Vermeidung von Pattsituationen eine ungerade Größe des Landesvorstands angestrebt werden sollte. Daher wird vorgeschlagen, nur dann auf acht Mitglieder zu erhöhen, wenn anderenfalls bei der Wahl des Bremerhavener Mitglieds oder der weiteren Mitglieder nur noch Frauen antreten dürften. In der Sicherstellung der Teilhabemöglichkeit von männlichen Mitgliedern liegt (nur) insoweit ein sachlicher Grund vor, der eine Abweichung von der Soll-Vorschrift der Satzung rechtfertigt.</p>
<p>Sollten sowohl ein Sprecher als auch der Schatzmeister als auch das Mitglied unter 28 Jahren als auch das Bremerhavaner Mitglied allesamt männlich sein, wäre allerdings eine Erhöhung auf mindestens zehn Vorstandsmitglieder erforderlich, um auch bei der Wahl der weiteren Mitglieder noch einen für Männer offenen Platz bereitstellen zu können. Hiervon wird abgesehen, um eine arbeitsfähige Größe des Landesvorstands zu erhalten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Wed, 27 Nov 2019 12:54:22 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Irene Meyer-Herbst</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Irene_Meyer-Herbst-40910</link>
                        <author>Irene Meyer-Herbst</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Irene_Meyer-Herbst-40910</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>PDF</h2><iframe class="pdfViewer" src="/lmv20191130-hb/Irene_Meyer-Herbst-40910/embeddedpdf?file=%2Flmv20191130-hb%2FIrene_Meyer-Herbst-40910%2Fviewpdf%3FsectionId%3D5914"></iframe>]]></description>
                        <pubDate>Mon, 25 Nov 2019 13:01:03 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Angleichung der Satzung (§ 7 Abs. 3), des Frauenstatuts und der Geschäftsordnung an die Änderungen des Bundesfrauenstatuts</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Angleichung_der_Satzung__7_Abs__3_des_Frauenstatuts_und_der_Geschae-11797?commentId=2538#comm2538</link>
                        <author>Doris Hoch KV Bremerhaven</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Angleichung_der_Satzung__7_Abs__3_des_Frauenstatuts_und_der_Geschae-11797?commentId=2538#comm2538</guid>
                        <description><![CDATA[Das unterstütze ich gerne]]></description>
                        <pubDate>Mon, 25 Nov 2019 07:26:53 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Wir machen uns stark - auf dem Weg zu einem Frauenförderungsprogramm</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Wir_machen_uns_stark_-_auf_dem_Weg_zu_einem_Frauenfoerderungsprogramm-29750</link>
                        <author>Katharina Sonntag (KV Bremen-Mitte)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Wir_machen_uns_stark_-_auf_dem_Weg_zu_einem_Frauenfoerderungsprogramm-29750</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die Bremer GRÜNEN starten ab Dezember 2019 ein Programm zur Frauenförderung. Ziel des Programmes ist es, die bestehende Parteiarbeit nach Geschlechteraspekten fortwährend zu analysieren und Strategien zu entwickeln um mehr Frauen für politisches Engagement zu begeistern und zu gewinnen. Als Bremer GRÜNE wollen wir Frauen einbinden, Vernetzung voranbringen und Frauen dazu befähigen politische Verantwortung zu übernehmen, dies wollen wir auch unter dem Aspekt von Vielfalt betrachten. Das Programm zur Frauenförderung soll durch zwei Mitglieder des Landesvorstands, den Sprecherinnen der LAG Frauenpolitik, sowie einer Person aus der Fraktion erarbeitet werden. Auch die GRÜNE JUGEND und Personen aus den Stäben der Senatsressort sollen zur optimalen Vernetzung in die Erarbeitung etwa eines Mentorinprogrammes mit einbezogen werden. Die Arbeitsgruppe berichtet regelmäßig in der Koordinierungsrunde über den aktuellen Stand und bezieht in umfangreichen Maße auch die Kreisvorstände mit ein, um auch vor Ort die Strukturen zu evaluieren.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Darüberhinaus soll der Vorstand folgende Punkte umsetzen:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- regelmäßiger Frauenstammtisch zur besseren politischen Diskussion und Vernetzung unter den weiblichen Mitgliedern</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Mentoringprogramm für Frauen gemeinsam mit Fraktion und Senat</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- regelmäßige Analysen von Landesvorstand und LAG Frauenpolitik zur Umsetzung von 50/50 in unserer Partei mit der Aufgabe dafür weitere Schritte einzuleiten</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Frauenvernetzungsstrategie</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Fortbildungsmaßnahmen und Workshops (Rhetorik-Training, Präsidiumsworkshop, etc.)</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Wir GRÜNE haben unsere Wurzeln nicht nur in der Umwelt- und Friedensbewegung, sondern auch in der Frauenbewegung. Die Überzeugung einer gleichberechtigten Gesellschaft ist in unserer DNA - genauso wie die Überzeugung, dass wir die Erde nur von unseren Kindern geborgt haben. Seit über 30 Jahren haben wir ein Frauenstatut, das auf dem Papier die Rechte von Frauen in dieser Partei regelt: Die Hälfte der Macht, die Hälfte der Plätze, gehört uns Frauen! Aber ist das eigentlich wirklich so? Das vergangene Jahr hat ausdrücklich gezeigt, wir leben nicht immer das Frauenstatut: zu wenig Frauen, die für Beiratslisten kandidiert haben, Kreisverbände, die Probleme haben Frauen zu finden, Bundesarbeitsgemeinschaft-Delegierten, die nicht quotiert entsendet werden usw.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Diese Spirale ist nicht neu, aber wir wollen sie jetzt endlich durchbrechen. Wir sind nicht nur als Partei gewachsen, wir sind auch weiblicher geworden. Und das ist eine riesige Chance, wenn man die richtigen Strukturen jetzt schafft, um Frauen langfristig zu begeistern und zu gewinnen.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Der Landesvorstand hat auf seiner Klausur Anfang Juli beschlossen, dass es dringend eine konzentrierte Frauenförderungsstrategie in dieser Partei braucht. Deshalb haben wir auf einer halbtägigen Frauenvollversammlung mit den Frauen unserer Partei darüber diskutiert: was braucht Frau, um ihre Ziele zu erreichen? Wie können wir uns gegenseitig - über die Geschlechtergrenzen hinweg - den Rücken stärken und wie können wir das in ein neues Mentoringprogramm gießen?</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Die Frauenvollversammlung war der erste Schritt, die Ideensammlung. Jetzt wollen wir in die nächste Phase eintreten und die Konzepte dafür erarbeiten, wie etwa ein Mentoringprogramm, Frauenvernetzungsstammtische und Fortbildungsmöglichkeiten.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 24 Nov 2019 22:40:14 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Die Partei als familienfreundlicher Ort</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15758</link>
                        <author>Katharina Sonntag (KV Bremen-Mitte)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15758</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Die LMV möge beschließen, dass der Landesvorstand eine Arbeitsgruppe &quot;Familie&quot; ins Leben ruft, die ein Konzept &quot;Partei als familiärer Ort&quot; ausarbeitet.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>Umsetzungsschritte zum Konzept sollen dabei sein:</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- eine Mitgliederbefragung, die die Sitzungstermine und Uhrzeiten von den einzelnen Ebenen evaluiert</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- eine Prüfung, ob und wie LMVen in Zukunft per Livestream übertragen werden können</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- Parteiveranstaltungskonzepte und Aktionsideen auszuarbeiten, die Kinder auch aktiv mit einbeziehen (z.B. Radtouren, Müll sammeln, Sommerfeste)</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- eine qualitativ hochwertige Kinderbetreuung zu LMVen zu organisieren, zu denen Kinder gerne gehen und sich auf Parteitage freuen können</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings fixedWidthFont"><p>- eine Evaluation gemeinsam mit den LAGen, ob und wie die Sitzungen familienfreundlicher gestaltet werden können (z.B. durch rotierende Termine oder Sammeltermine mit Kinderbetreuung)</p></div></div><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Schon lange haben wir uns als Partei auf die Fahnen geschrieben, familienfreundlich zu sein. Zwischen Anspruch und Realität gibt es aber oftmals eine Lücke. Diese wollen wir mit diesem Antrag versuchen zu schließen. Unser Anspruch sollte nicht nur auf dem Papier sein, dass Parteiengagement, Familie und Beruf nicht in Konkurrenz zueinanderstehen, wir wollen auch als Partei familienfreundlicher werden und so das Engagement und den Zusammenhalt der Partei stärken.</p></div></div><div class="paragraph"><div class="text motionTextFormattings"><p>Lange Sitzungen am Abend, mangelnde Bekanntheit über Kinderbetreuungsangeboten, aber auch die grundsätzliche Kultur, dass Kinder bei uns in der Partei selten ausdrücklich willkommen sind. All dies sind Hindernisse für Eltern an Veranstaltungen teilzunehmen und mehr Verantwortung zu übernehmen, obwohl sie dies vielleicht möchten. Ehrenamtliches Engagement in der Partei ist uns allen wichtig. Zeit, dass wir einen großen Schritt dahin machen, es allen zu ermöglichen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 24 Nov 2019 22:36:14 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15500?commentId=2535#comm2535</link>
                        <author>Dorothea Staiger</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15500?commentId=2535#comm2535</guid>
                        <description><![CDATA[Wir haben ja vor 2 Jahren beschlossen, dass sichergestellt werden muss, dass ein Mitglied unter 30 Jahren in den Landesvorstand gewählt wird. Vermutlich wird hier jetzt ein Alter von 28 Jahren genannt, weil danach die Mitgliedschaft in der Grünen Jugend endet.

Ich finde es aber unglücklich, einen solchen Beschluss über die Wahlordnung umzusetzen. Richtig wäre eine Änderung der Satzung, auch im Hinblick auf das Vorschlagsrecht Bremerhavens für ein Mitglied des Landesvorstand. Dabei muss dann auch sichergestellt werden, dass die Mindestquotierung eingehalten werden kann. Sonst besteht die Gefahr, dass wir das immer wieder diskutieren.]]></description>
                        <pubDate>Sun, 24 Nov 2019 14:57:09 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Antrag auf Änderung der Satzung in § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder)</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_in__5_Rechte_und_Pflichten_der_Mitgl-14782?commentId=2534#comm2534</link>
                        <author>Dorothea Staiger</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Antrag_auf_Aenderung_der_Satzung_in__5_Rechte_und_Pflichten_der_Mitgl-14782?commentId=2534#comm2534</guid>
                        <description><![CDATA[Private Zusammenkünfte von Parteimitgliedern sind weder Organe einer Partei noch Landesarbeitsgemeinschaften oder Parteiausschüsse. Die Teilnahme an Sitzungen der in der Satzung geregelten Parteiorgane und Arbeitsgemeinschaften steht allen Mitglieders frei, egal ob öffentlich oder nicht öffentlich getagt wird. Dass der Landesvorstand bei Beratungen über Personalangelegenheiten auch Mitglieder ausschliessen kann, wird an anderer Stelle geregelt. Ich kann den Mehrwert dieses schwer verständlichen Antrags nicht erkennen.]]></description>
                        <pubDate>Sun, 24 Nov 2019 14:35:12 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Ä3 zu Wahlordnung für die Wahl des Landesvorstands</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/16019/amendment/22427</link>
                        <author>David Lukaßen (KV Bremerhaven)</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/16019/amendment/22427</guid>
                        <description><![CDATA[<h2>Antragstext</h2><div id="section_5916_0" class="paragraph lineNumbers"><h4 class="lineSummary">Von Zeile 15 bis 17:</h4><div><p>die Wahl der/des Landesschatzmeister*in an. Im Anschluss erfolgt die Wahl des Mitgliedes unter 28 Jahren und folgend<del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">,</del> des <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">vom KV</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">von der KMV</ins> Bremerhaven vorgeschlagen<ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">en</ins> Mitglieds, sofern das Kriterium nicht schon nach der Wahl der ersten drei Plätze </p></div><h4 class="lineSummary">Von Zeile 20 bis 22:</h4><div><p>(4) Sollte die vom KV Bremerhaven vorgeschlagene Person und/oder das Mitglied unter 28 Jahren nicht gewählt werden, <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">werden</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bleiben</ins> diese Plätze <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">für die Wahl</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">bis zur nächsten Mitgliederversammlung, auf</ins> der <del style="color:#FF0000;text-decoration:line-through;">weiteren Vorstandsmitglieder freigegeben</del><ins style="color:#008000;text-decoration:underline;">eine Nachwahl durchzuführen ist, unbesetzt</ins>.</p></div></div></section><h2>Begründung</h2><div class="paragraph"><div class="text"><p>Die Besonderheit des Landes Bremen als Land mit zwei Kommunen hat dazu geführt, dass wir seit langem die Regelung haben, dass ein Mitglied aus Bremerhaven dem LaVo angehört. Der LaVo ist sehr stark von stadtbremischen Themen geprägt, hier hat es sich bewährt, dass stest ein Mitglied aus Bremerhaven dem LaVo angehört, die entsprechenden Themen einbringt und bei vielen Themen auf die Besonderheiten in Bremerhaven eingehen kann. Das jeweilige Mitglied ist Bindeglied nach Bremerhaven und Bremen zugleich.</p>
<p>Die KMV in Bremerhaven gibt ein Votum, die LMV ist dann jedoch frei, ob sie diesem folgt oder nicht. Bislang hat die LMV zwar stets ein Mitglied aus Bremerhaven gewählt, die Wahlordnug öffnet in der vorliegenden Form aber die Möglichkeit, dass, sollte niemand aus Bremerhaven antreten oder gewählt werden, dieser Platz direkt freigegeben wird. Diesen Bruch mit dem bisherigen Verfahren sollten wir vermeiden. Wenn auch nur eine theoretische Möglichkeit würde dies die beiden Städte trennen und die Zusammenarbeit deutlich erschweren.</p>
<p>Zugleich sollte die zwingende Festlegung bei der Wahl auf eine mit Votum vom KV Bremerhaven ausgestatte Person gestrichen werden. Die LMV ist frei in ihrer Entscheidung, wen sie in den LaVo wählt. Zwar wurde bisher immer eine von der KMV nominierte Person gewählt und ist auch als einzige angetreten, doch kann die KMV hier kein Vetorecht gegenüber der LMV haben.</p>
<p>Sollte der Änderung hinsichtlich des zwingenden Vorschlags des KV nicht gefolgt werden, müsste dann zumindest die Formulierung &quot;vom KV&quot; in Zeile 16 auf &quot;von der KMV&quot; geändert werden. Der Vorstand kann hier m.E. nicht ein Votum des KMV ersetzen.</p></div></div>]]></description>
                        <pubDate>Sun, 24 Nov 2019 09:07:00 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Ä1 zu Umsetzung des Leitfadens der Bundespartei zur Barrierefreiheit auf Landesebene, hier insbesondere Umsetzung der Barrierefreiheit auch für Hörgeschädigte und Gehörlose.</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15540/amendment/22264?commentId=1613#comm1613</link>
                        <author>Patrick Hennings</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/motion/15540/amendment/22264?commentId=1613#comm1613</guid>
                        <description><![CDATA[danke, sehr gut!]]></description>
                        <pubDate>Fri, 22 Nov 2019 12:24:17 +0100</pubDate>
                    </item><item>
                        <title>Kommentar zu: Angleichung der Satzung (§ 7 Abs. 3), des Frauenstatuts und der Geschäftsordnung an die Änderungen des Bundesfrauenstatuts</title>
                        <link>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Angleichung_der_Satzung__7_Abs__3_des_Frauenstatuts_und_der_Geschae-11797?commentId=2520#comm2520</link>
                        <author>Anne Schierenbeck</author>
                        <guid>https://lmv20191130-hb.antragsgruen.de/lmv20191130-hb/Angleichung_der_Satzung__7_Abs__3_des_Frauenstatuts_und_der_Geschae-11797?commentId=2520#comm2520</guid>
                        <description><![CDATA[Danke, Wilko!]]></description>
                        <pubDate>Thu, 21 Nov 2019 21:20:36 +0100</pubDate>
                    </item></channel></rss>